Verhaltenskodex zur Prävention für die Mitarbeitenden des Katholischen Kirchengemeindeverbands Krefeld-Kempen/Viersen

Stand. 01.06.2023

Präambel

Das Verwaltungszentrum ist tätig für Kirchengemeinden, ihre Verbände und Einrichtungen. Dabei treffen wir auf eine Vielzahl an Menschen, darunter auch Minderjährige und Schutzbedürftige. Außerdem ist das Verwaltungszentrum in der Ausbildung junger Menschen aktiv. Es ist uns ein Anliegen, dass die katholische Kirche als sicherer Ort empfunden wird.

Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, liegt bei den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den ehrenamtlich Tätigen, die in einem von Achtsamkeit geprägten Klima einander und den ihnen anvertrauten Menschen begegnen sollen. Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der
Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von sexualisierten Übergriffen zu schützen.

Im Umgang mit Kundinnen und Kunden, Kolleginnen und Kollegen und Dritten möchten wir im Sinne der christlichen Gemeinschaft arbeiten. Dazu gehört selbstverständlich ein respektvoller Umgang und die Beachtung persönlicher Grenzen. Der Schutz Minderjähriger oder hilfebedürftiger Erwachsener vor physischen und psychischen Missbrauch ist unser erklärtes Ziel.

 

§ 1 Grundlagen

Dieser Verhaltenskodex beruht auf § 6 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) im Bistum Aachen. Der Verhaltenskodex ist verpflichtend für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

§ 2 Grundsätze des Verhaltens

Die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

  1. Meine Arbeit mit allen Kolleginnen und Kollegen und Ansprechpartnern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Insbesondere gilt dies für Kinder, Jugendliche, Auszubildende und andere Schutzbedürftige, mit denen ich beruflich in Kontakt kommen. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte und ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten.
  3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung.
  5. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  6. Ich informiere mich über die Verfahrenswege und die Ansprechpartner für das Bistum Aachen und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  7. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

§ 3 Allgemeine Verhaltensregeln:

Transparenz der Miteinanders:
Wir arbeiten grundsätzlich in Büros, die während der Tätigkeit von außen betretbar und nicht abgeschlossen sind, so dass sich alle Anwesenden frei und sicher fühlen können. Gespräche finden in einem vertrauensvollen Rahmen, aber unter Wahrung ausreichender Distanz statt.

Angemessenheit von Körperkontakt
Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten, d.h. der Wille der anderen Person ist ausnahmslos zu respektieren.

Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Verbale Interaktion soll der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein.

Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung sind Einzelzimmer zu nutzen und die Privatsphäre aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke können zu besonderen Anlässen ein Zeichen der Wertschätzung sein. Zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen gehört es aber, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben. Geschenke sollen einen konkreten Anlasse haben und dürfen weder verpflichtend sein, mit Bevorzugungen einhergehen noch mit einem Anspruch auf eine Gegenleistung. 

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Niemand ist verpflichtet über die dienstlichen Kommunikationskanäle hinaus über private (soziale) Medien mit Mitarbeitenden oder Dritten in Kontakt zu treten.
Bei Kontakten in sozialen Medien, Messengerdiensten oder am Telefon pflegen wir einen respektvollen Umgang. Inhalte, die die persönlichen Grenzen des Gegenüber verletzen könnten, sind nicht weiterzuleiten.

Fotodokumentationen:
Fotos von Mietern, Kindern und Jugendlichen sind im Rahmen der Tätigkeit grundsätzlich zu vermeiden.
Fotos im Rahmen der Ausbildung oder für die Öffentlichkeitsarbeit des Verwaltungszentrums sind grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fotografierten zulässig.

§ 4 Verhaltensregeln für den Außendienst

Gemeinsame Autofahrten
Bei gemeinsamen Autofahrten mit Kollegen ist ein ausreichendes Nähe-Distanz-Verhältnis zu wahren.

Aktivitäten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Bei Arbeiten in der Kinder- und Jugendarbeit melde ich mich vorher an und achte auf offenes, transparentes Handeln. Insbesondere suche ich keinen unangemessenen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen.

Aktivitäten in Mietwohnungen
Bei Arbeiten in Mietwohnungen halte ich eine ausreichende Distanz zu Mietern und anderen Beteiligten. Sollten keine erwachsenen Ansprechpartner in der Wohnung sein, wird der Einsatz beendet und auf einen neuen Termin hingewirkt.

Fotodokumentation:
Es wird darauf geachtet, dass keine Schutzbefohlenen auf Fotodokumentationen ohne Einwilligung (ggf. der Eltern) erscheinen.

§ 5 Verhaltensregeln für die Ausbildung:

Die Stärkung der Persönlichkeit der Auszubildenden ist uns ein Anliegen. Die Ausbildung soll neben fachlichen Fähigkeiten auch Wertschätzung, Empathie und korrektes Auftreten vermitteln.

Die Förderung der Ausbildung wird mit den Ansprechpartnern in den einzelnen Fachbereichen vorbereitet und die Auszubildenden haben die Möglichkeit zu einem offenen Feedback.

Auszubildende werden über ihre Rechte und Pflichten sowie über Ansprechpartner und Beschwerdewege durch die Ausbildenden aufgeklärt.